Rechtsprechung
   BVerfG, 27.09.2000 - 2 BvR 687/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6024
BVerfG, 27.09.2000 - 2 BvR 687/00 (https://dejure.org/2000,6024)
BVerfG, Entscheidung vom 27.09.2000 - 2 BvR 687/00 (https://dejure.org/2000,6024)
BVerfG, Entscheidung vom 27. September 2000 - 2 BvR 687/00 (https://dejure.org/2000,6024)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Grundrechtsfähigkeit - Kassenärztliche Vereinigung - Verfassungsbeschwerde - Juristische Person des öffentlichen Rechts - Justizgrundrechte - Verfahrensgrundrechte

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 Abs. 1
    Grundrechtsfähigkeit einer Kassenärztlichen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2000 - 2 BvR 687/00
    Die von der Verfassung gewährleisteten Justiz- oder Verfahrensrechte, auf die sich auch juristische Personen des öffentlichen Rechts berufen können und zu denen neben den Rechten aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 61, 82 ) möglicherweise auch das Recht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG zählt (ausdrücklich offen gelassen von BVerfGE 61, 82 ), sind nicht verletzt.
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84

    Sparkassen

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2000 - 2 BvR 687/00
    Die materiellen Grundrechte und der zu ihrer Verteidigung geschaffene Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen, grundsätzlich nicht anwendbar (BVerfGE 62, 354 ; 75, 192 ).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2000 - 2 BvR 687/00
    Dafür kann die Verfassungsbeschwerde als der spezifische Rechtsbehelf des Bürgers gegen den Staat jedoch nicht genutzt werden (BVerfGE 68, 193 ).
  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2000 - 2 BvR 687/00
    Die materiellen Grundrechte und der zu ihrer Verteidigung geschaffene Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen, grundsätzlich nicht anwendbar (BVerfGE 62, 354 ; 75, 192 ).
  • BVerfG, 20.09.1995 - 1 BvR 597/95

    Mangelnde Grundrechtsfähigkeit einer kassenärztlicher Vereinigung als Träger

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2000 - 2 BvR 687/00
    Dass sie mittelbar auch die Verwirklichung dieser Grundrechte fördert, macht sie nicht zum grundrechtsgeschützten Sachwalter der einzelnen Ärzte (Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. September 1995 - 1 BvR 597/95 -, NJW 1996, S. 1588).
  • BSG, 30.10.2019 - B 6 KA 9/18 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Für KÄVen, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 77 Abs. 5 SGB V ) mit der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung betraut sind und die den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen haben, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht (§ 75 Abs. 1 Satz 1 SGB V), gilt insoweit nichts anderes (vgl BVerfG Beschluss vom 8.12.1982 - 2 BvL 12/79 - BVerfGE 62, 354, 369 f = SozR 2200 § 368n Nr. 25, S 70 f = juris RdNr 45; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 27.9.2000 - 2 BvR 687/00 - juris RdNr 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht